Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geminos - Amelie Kaijo & Leena Kaijo GbR, Eichendorffstrasse 5, 48291 Telgte, (nachfolgend „Geminos“) gegenüber Unternehmen und Privatpersonen.

1. Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Geminos erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Geminos mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Geminos ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Unsere Leistungen und Mitwirkung des Kunden
(1) Geminos bietet Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing an. Die aktuellen Produkte, Dienstleistungen und Preislisten sind in einer separaten Preis- und Produktliste und auf der Webseite von Geminos unter www.geminos.info aufgeführt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Bereitstellung von Bildmaterial, Videos, Grafiken und Informationen) fristgerecht zu erbringen. Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Geminos unberührt.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkungshandlungen des Kunden können zu zusätzlichen Kosten führen, die der Kunde trägt.
(4) Werbepartner wie LinkedIn, Meta und TikTok sind berechtigt, Kampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Geminos ist nicht verantwortlich für solche Maßnahmen und der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

3. Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die von Geminos erbrachten Dienstleistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit einzelne Leistungen, wie z.B. die Erstellung von grafischen Inhalten, dem Werkvertragsrecht unterliegen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
(2) Der Kunde hat die Abnahme der Leistung unverzüglich zu erklären, nachdem die Funktionstüchtigkeit geprüft wurde.

4. Reisekosten
(1) Für Anfahrten mit Pkw außerhalb Münsters stellen wir pro gefahrenen Kilometer zusätzlich zur Arbeitszeit 0,50 EUR in Rechnung.
(2) Anfahrten per Bahn, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel berechnen wir gegen Fahrtkostenbeleg.
(3) Anfahrten zum Sitz des Auftraggebers zur Besprechung von Projekten und Aufgaben werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht berechnet oder als zu verhandelnde Pauschale vereinbart.

5. Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Geminos und dem Kunden kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich erfolgen.
(2) Auf Wunsch erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung.

6. Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Geminos erfolgt nach Rechnungserteilung. Der Betrag ist sofort fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(3) Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, trägt der Kunde die Rückbuchungskosten und ist verpflichtet, den Betrag innerhalb von drei Werktagen zu überweisen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum der Dienstleistung. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende. Sofern nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen Monat.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.

8. Verzug und außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Geminos beginnen erst, wenn der Kunde dem Vertrag zugestimmt und die notwendigen Daten und Informationen bereitgestellt hat.
(2) Bei Zahlungsverzug ist Geminos berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.
(3) Bei Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Raten ist Geminos berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.

9. Haftung
(1) Geminos haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Geminos nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(2) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen (§ 306 ,BGB). Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die Regelung als vereinbart bzw. verpflichten sich die Vertragsparteien, die Regelung zu vereinbaren, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt (§ 307, BGB).
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Geminos. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


AGB Stand: September 2024

Geminos - Amelie Kaijo & Leena Kaijo GbR






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